Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen,
Preisangebot. Die Preisangebote werden in Euro angegeben und sind Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten; sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages.
Zahlungsbedingungen. Die Rechnung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) wird unter dem Tage des Abgangs der Ware ausgestellt. Liegt bei Fertigstellung oder nach Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei uns eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgestellt. Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum an. Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) hat im Normalfall innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang mit 2% Skonto in Euro zu erfolgen. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers. Die Hereinnahme von Eigenakzepten erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Wechsel und Akzepte werden stets nur zahlungshalber entgegengenommen. Ein Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsels ist ausgeschlossen. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 1% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.
Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, welcher diese Abtretung hierdurch annimmt. An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist hinsichtlich unserer sämtlichen Forderungen mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.
Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernehmen wir keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
Lieferzeit. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tag, an dem die Ware unser Werk verläßt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung, Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzelt, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verursacht wird. Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Lieferverzug. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.
Abnahmeverzug. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mangelrüge innerhalb von drei Monaten, nachdem die Ware unser Werk verlassen hat, bei uns eintrifft. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papieres, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Bei Satz/Druck von Kalendarien: Angaben ohne Gewähr.
Die Geltendmachung von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z.B. Spezialeinbände aus Kunststoff, besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Cellophanieren, Lackieren, Gummieren, Imprägnieren usw. durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet. Wir behalten uns vor, an allen von uns hergestellten oder gelieferten Produkten Veränderungen vorzunehmen, und sie dem neuesten Stand der Technik anzupassen. Dies gilt auch für die angebotenen und bestätigten Materialien, sofern uns in der Herstellungsphase eine übermäßige Verteuerung zur Verwendung eines kosten- günstigeren Rohstoffs zwingt oder bestimmte Materialien nicht zur Verfügung stehen.
Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist dem Lieferanten frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zahlung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten. Bei ZurverfügungsteIlen des Papiers und Kartons durch den Auftraggeber bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen unser Eigentum.
Verpackung aus Papier oder Pappe wird zu den Selbstkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet und nicht zurückgenommen.
Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Urheberrecht. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt bei uns. Nachdruck oder Vervielfältigung gleichgültig in welchem Verfahren, auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Durch die § 25 und 72 des Urheberrechts und die § 950 und 985 des BGB haben wir an von uns entwickelten Druckplatten Eigentumsrechte erworben. Druckplatten, Lithographien, Kopiervorlagen (Negative und Diapositive auf Film) Klischees und Stanzen auf die wir kein Urheberrecht geltend machen können, verbleiben trotzdem unser Eigentum, es sei denn, daß sie voll in Rechnung gestellt werden. Wir sind nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopiervorlagen an den Besteller zu liefern. Für fremde Druckstöcke, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernehmen wir keine Haltung.
Zeichnungen, Filme, Lithos und Klischees, die durch uns verarbeitet und hergestellt sind, werden nur anteilig (Selbstkosten) weiterberechnet. Werden diese Druckvorlagen auf Wunsch des Kunden ausgeliefert, wird die Differenz zum üblichen Marktwert nachberechnet.
Versicherungen. Wenn die von uns übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere, zur Aufbewahrung übergebener Stehsatz, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nichtverschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der “Duden”, letzte Ausgabe, maßgebend.
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung, für Satzfehler auf grobes Verschulden.
Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Dies gilt besonders bei Farbandrucken auf holzfreiem Kunstdruckpapier, wenn die Auflage auf Chromo-Karton und Auflagen unter 2000 Exemplaren durchgeführt wird.
Mehr- und Minderlieferung. lm allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 8% anzuerkennen Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben oder besonders schwierigen Drucken auf 15 %.
Abschlußaufträge bedürfen einer neuerlichen Bestellung für das Folgejahr. Die Basis ist der Vordruck des vergangenen Jahres. Die Lieferung wird nach den Fakten der für das neue Jahr geltenden Auftragsbestätigung durchgeführt.
Das Aufbewahren von Druckplatten aller Art, erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und ist besonders zu vergüten.
Siebdruck, Tampoprint-Druck. Drucksiebe bzw. Schablonen für diese Druckverfahren werden jeweils gelöscht und können nicht wiederverendet werden.
Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Erkelenz.
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (terminic-planungssysteme werner & heyes, Zoushof 10, 41812 Erkelenz, info@terminic-planungssysteme.de +49 (0) 2431 9720812) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann senden Sie uns den Widerruf mit folgenden Angaben:
– An terminic-planungssysteme werner & heyes, Zoushof 10, 41812 Erkelenz, info@terminic-planungssysteme.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
– Bestellt am ()/erhalten am ()
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum